Allgemeine Bedingungen für die Vermietung von Maschinen und Geräten Stand 01.08.2011
1. Übergabe, Mängelrügen
1.1 Der Mietgegenstand wird dem Mieter von dem Vermieter in sauberem, betriebsbereitem Zustand übergeben. Sämtliche vermieteten Baugeräte enthalten die vorgeschriebenen Schmierölfüllungen, Kraftstoffbehälter sind voll betankt. Dies bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag.
1.2 Der Mieter hat den Mietgegenstand unverzüglich nach Entgegennahme zu überprüfen und etwaige Mängel zu rügen. Mängelrügen, die später als 12 Stunden bei dem Vermieter eingehen, sind jedenfalls nicht mehr unverzüglich.
1.3 Der Vermieter ist nach seiner Wahl zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden, bestehen für den Mieter nur, wenn der Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
2. Mietdauer
2.1 Der jeweilige Mietpreis gilt grundsätzlich pro Werktag, bei maximal 8 Stunden Einsatzzeit des Gerätes. Bei Überschreiten der täglichen Einsatzzeit von 8 Stunden wird pro angefangenem 8-Stundenzyklus ein weiterer Miettag berechnet. Einsätze an Sonn- und Feiertagen sind dem Vermieter vorher gesondert anzuzeigen. Geräte, die in der Mietpreisliste den Zusatz "Miete pro Kalendertag" haben, werden pro Kalendertag abgerechnet. Für Geräte, die in der Mietpreisliste den Zusatz "Mietpreis pro Woche" oder "Mietpreis pro Monat" oder "Mindestmiete eine Woche" oder "Mindestmiete ein Monat" enthalten, gilt dies als Mindestmiete. Eine angefangene Woche oder ein angefangener Monat werden anteilig zum vorherigen Abrechnungspreis abgerechnet. Preisbasis ist unsere jeweilige Mietpreisliste, die in unseren Geschäftsräumen aushängt, bei uns eingesehen werden kann, sowie auf unserer Internetseite www.mebus.biz zum Download bereitsteht.
2.2 Die Mietdauer gilt im Falle der Abholung mit Beginn des Tages, an dem der Mietgegenstand vereinbarungsgemäß bereitgestellt ist; im Falle der Anlieferung mit Beginn des Tages, an dem der Mietgegenstand unser Betriebsgelände zum Versand verlässt.
Die Mietdauer endet für den jeweiligen Mietgegenstand mit dem Schluss des Tages, an dem er am Rücksendeort vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand wieder eingetroffen ist. Als vereinbarter Rücksendeort gilt, wenn nicht ausdrücklich Anderes bestimmt ist, die Stelle, von der abgeholt bzw. angeliefert wurde.
2.3 Zeiten für Wartung, Pflege und Reparaturen, die nicht durch natürlichen Verschleiß notwendig werden, gehören zur Mietzeit.
2.4 Rücknahmen außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen nur vorbehaltlich der Überprüfung an dem darauffolgenden Arbeitstag.
3. Abrechnung
Sämtliche Preise sind freibleibend, Preisänderungen vorbehalten.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietpreis zzgl. ausgehandelter Kaution für die gewünschte Mietdauer im Voraus zu erheben.
4. Aufrechnung , Zurückbehaltungsrecht, Rückforderungsrecht
Befindet sich der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Vermieter in Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Herausgabe des Mietgerätes zu verlangen.
Kommt der Mieter dieser Aufforderung nicht nach, so steht dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung zu. Der Vermieter ist in diesem Falle überdies berechtigt, das Mietgerät auf Kosten des Mieters am Einsatzort wegzunehmen.
Dem Mieter steht ein Zurückbehaltungsrecht am Mietgegenstand oder das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn Gegenansprüche gegen den Vermieter von diesem anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
5. Versand
Die Kosten für Hin- und Rücktransport trägt der Mieter. Die Gefahr geht bei Übergabe des Mietgegenstandes an den Abholer oder den Spediteur auf den Mieter über und liegt bei diesem bis zum Eintreffen des Mietgegenstandes an dem vereinbarten Rückgabeort. Dies gilt auch bei eigener Anlieferung durch den Vermieter.
6. Obhutspflichten des Mieters und Haftung
6.1 Kosten für Reinigung und Kraftstoff gehen zu Lasten des Mieters.
6.2 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung zu schützen und für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege Sorge zu tragen.
Der Mieter ist verpflichtet, bei Erreichen des jeweiligen Wartungsintervalls diesen dem Vermieter zu melden. Außerdem ist der Mietgegenstand vor Witterungseinflüssen zu schützen und auch während des Betriebes innen rein und betriebsfertig zu halten.
6.3 Der Mietgegenstand ist vom Mieter gegen Diebstahl oder unbefugten Gebrauch zu sichern. Kommt die Mietsache gleichwohl bei dem Mieter abhanden, so hat dieser gegen Abtretung der Herausgabeansprüche hierfür zu haften. Dem Mieter wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen. Im Falle eines Diebstahls ist sofort Strafanzeige durch den Mieter zu erstatten.
6.4 Änderungen oder Instandsetzungen darf allein der Vermieter ausführen. Schäden hat der Mieter dem Vermieter sofort zu melden. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Schäden, die aus versäumter Anzeige herrühren.
6.5 Dem Mieter ist untersagt, den Mietgegenstand ohne das ausdrückliche Einverständnis des Vermieters an Dritte weiterzugeben oder an einem anderen als dem ursprünglich vereinbarten Ort einzusetzen.
6.6 Im Falle einer Beschlagnahmung oder Pfändung des Mietgegenstandes ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu erstatten und dem Dritten davon Mitteilung zu machen, dass das Gerät Eigentum des Vermieters ist. Der Mieter haftet dem Vermieter für die Schäden, die aus unterbliebener Mitteilung herrühren.
6.7 Der Mieter hat dem Vermieter oder seinem Beauftragten jederzeit die Besichtigung und Überprüfung des Mietgegenstandes zu ermöglichen.
6.8 Schäden, die nicht auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, hat der Mieter unabhängig von seinem Verschulden zu erstatten. Der Vermieter tritt gegen Dritte bestehende Schadensersatzansprüche sodann an den Mieter ab.
7. Wegnahme nach Mietende
Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr berechtigt, den Mietgegenstand weiter zu benutzen. Der Mieter gestattet dem Vermieter bereits jetzt, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses in unmittelbaren Eigenbesitz des Mietgegenstandes zu setzen.
8. Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffenden Daten des Mieters elektronisch speichert.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist gegenüber Vollkaufleuten der Sitz des Vermieters, Mülheim-Kärlich. Dieser ausschließliche Gerichtsstand gilt auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess.
Erfüllungsort ist Mülheim-Kärlich.
Druckluft Mebus GmbH
- HRB 10652
Geschäftsführerin: Ute Ebeling